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Vaterschaftstest für Jugendamt und Gericht

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Kann die Verwandtschaftsanalyse oder der Vaterschaftstest vor Gericht verwendet werden?

Wir arbeiten auch in der Schweiz mit Gerichten zusammen, die DNA Gutachten, die unser Labor erstellt, sind also grundsätzlich zugelassen und anerkannt.

Anerkennung durch die FedPol

Wir haben beim schweizerischen Bundesamt für Polizei (FedPol) um Anerkennung für unsere Arbeit für schweizer Kunden gebeten und die folgende Antwort erhalten:

➤ Die FedPol bestätigte uns, dass wir als deutsches Labor in der Schweiz unsere Dienstleistung anbieten dürfen und die DNA Tests immer auch vor Gericht Bestand haben können. Auszug (Seite 4) aus dem Schreiben des Justiz- und Polizeidepartements (PDF lädt):

"Wir weisen darauf hin, dass es der Antragstellerin (wie in ihrer Webpräsenz https://www.va­terschaftsanalyse.ch angemerkt) freisteht, aus der Schweiz Privataufträge zur Erstellung von Abstammungsgutachten entgegenzunehmen. Hierzu muss sie nicht ein im Sinne der VDZV formell anerkanntes Laboratorium sein. Inwiefern Schweizer Behörden oder Gerichte auslän­dische Abstammungsgutachten im Rahmen eines hängigen Verfahrens berücksichtigen, ist hingegen der freien Beweiswürdigung der Behörden und Gerichte überlassen."

Was müssen Sie beachten bei einem Vaterschaftstest für das Gericht?

Das Gutachten zu einem DNA Test kann durch das Gericht direkt oder aber durch den Kunden selber in Auftrag gegeben werden. Der Richter hat die Möglichkeit, ein gerichtsmedizinisches Institut zu beauftragen, dessen Kosten aber höher liegen. Unsere DNA Gutachten erfüllen formal alle Anforderungen eines Gerichts. Wenn Sie uns beauftragen möchten, so müssen der Vaterschaftstest und das darauf basierende DNA Gutachten bestimmten Formalien folgen.

Wichtig für das Gericht ist immer eine nachweisbare Probenzuordnung, also die Sicherheit, dass die Proben wirklich von den fraglichen Personen abgegeben worden sind. Das wird durch die "dokumentierte Probennahme" gewährleistet. Dazu können die Proben durch unser Team in unseren Räumen abgenommen werden oder auch bspw. durch Ihren Arzt, die Hebamme, Apotheker oder Jugendamtsmitarbeiter.

Das von uns erstellte Gutachten enthält zudem ein DNA Profil der Probanden und ist grundsätzlich vor Gericht verwertbar. Über die Anerkennung des Gutachten bei Gericht entscheidet aber immer der Richter. Das sollten Sie vorab klären.